1.     Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
 
2.     Den Anweisungen der Festleitung, des Sicherheitspersonals, der Feuerwehr und der
Polizei sind unbedingt Folge zu leisten.
 
3.     Während des Festgottesdienstes und des Umzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten.
 
4.     Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und
die Richtlinien/Hinweise des Veranstalters. Der Sicherheitsdienst ist
berechtigt und verpflichtet, im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen.


 
5.     Für Unfälle jeglicher Art, Schäden oder Diebstähle wird vom Veranstalter – auch
Privatpersonen gegenüber – keinerlei Haftung übernommen. Jeder Verein ist für
seine Mitglieder und sein Vereinseigentum selbst verantwortlich. Es besteht
kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

6.     Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichen Plätzen
erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der StVo. Der Veranstalter haftet
nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an den geparkten Fahrzeugen.
Parkverbote sind einzuhalten.

 

7.     Bei Sachbeschädigung jeglicher Art hält sich der Veranstalter weitere Schritte vor.
Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken und –tischen, sowie Bierkrügen wird
der entstandene Schaden den Verursachern in Rechnung gestellt.
 
9.     Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
 
10. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklärt sich der Besucher mit den Bestimmungen einverstanden.